Kurzportrait

Gegründet ……………. : 06.August. 2000
Mitglieder…………….. : 140 (per 01.01.2020)
Jahresbeitrag…………. : 40,00 € bzw. 20,00 €
für weitere Familienmitglieder
Vorstandsmitglieder.. : 7
Oberstes Organ………. : Mitgliederversammlung
Gemeinnützig ………… : nach § 48 /2 Ekstg.

Ursprung und Idee zur Vereinsgründung war eine Mitteilung am 28. Juni 1999, im kirchlichen Nachrichtenblatt, über die Neuverpachtung der Wiesen um die St.-Vitus-Kirche. Diese Mitteilung wurde durch Franz Löcken und Leo Rauen an die Mitglieder Ihres Stammtisches herangetragen, mit dem Vorschlag die Nutzung des Geländes zu überdenken. Die positive Reaktion der Stammtischmitglieder brachte spontan einige Vorschläge zur Gestaltung und Nutzung des Areals zutage. Parkanlage, Zugbrücke, Förderverein, Verhandlungen mit der Kirchengemeinde waren die Themen der bei den folgenden Stammtischrunden.
Am 30. März 2000 trafen sich die Stammtischmitglieder zur Gründungsversammlung und beauftragten den gewählten Vorstand, eine ausführliche Satzung zu erarbeiten und für die Eintragung in das Vereinsregister zu sorgen.

Zweck des Vereins ist die umfassende Erforschung sowie Erhalt und Dokumentation der Geschichte und Gegenwart der „Alten Burganlage Venhaus“.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

a) Rekonstruktion der Außenanlagen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Nutzung als Pfarrkirche und Pfarrhaus der katholischen Kirchengemeinde St. Vitus Venhaus;
b) Kulturpflege (Dokumentation, Vorträge, Bildungsveranstaltungen etc.);
c) Renaturierung der Gräfte;
d) Erforschung und Dokumentation der Burggeschichte;
e) Gestaltung eines Kulturparks unter Einbezug der Burggeschichte;
f) Verschönerung des Ortsbildes.

Der Förderverein „Burgpark Venhaus e.V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, juristische Personen, Verbände, Körperschaften und Behörden werden, die die Ziele des Vereins fördern und unterstützen möchten.
(Auszug aus der Satzung)

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Bernhard Veerkamp
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